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pm/tka Halen.
Am heutigen Freitagmittag (24. Juni) wird der Badesee in Halen wieder geöffnet – allerdings vorerst nur noch für 1000 Besucher.

Am Badesee Halen herrschte vergangenen Donnerstag Ausnahmezustand. Aufgrund des extrem warmen Wetters war der See mit über dreitausend Gästen völlig überlaufen. Wild parkende Autos behinderten den Verkehr und sorgten für Chaos. Als es am Nachmittag zu einem Einsatz von Rettungsdienst und Notarzt kam, wurden auch die Rettungskräfte erheblich durch mehrere Personen und parkende Autos behindert und konnten nicht direkt an den Einsatzort gelangen. Die Gemeindeverwaltung zog am nächsten Tag die Notbremse und sperrte den Badebereich komplett ab. Der Rundwanderweg blieb aber weiterhin geöffnet.

Dabei hatten Mitarbeiter der Kommunalverwaltung bereits im Vorfeld verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um solch einer Situation, wie es sie vergangene Woche gegeben hat, entgegen zu wirken. Im letzten Jahr wurde die Verordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung am Halener Badesee und im Bürgerpark in Emstek vom 24. Juni erlassen, um so u. a. eine rechtliche Handhabe für das Areal rund um den See zu haben. Zudem wurden in diesem Jahr zwei kommunale Ordnungskräfte eingestellt, die u. a. die Regelungen dieser Verordnung durchsetzen aber auch Parkverstöße ahnden sollen. Jedoch hatten sie am vergangenen Donnerstag auf den Zufahrtswegen keine Chance und stießen während ihrer Arbeit weder auf Verständnis noch auf Respekt – stattdessen wurden ihnen zahlreiche Beleidigungen und Beschimpfungen entgegengebracht, schreibt die Gemeinde Emstek in einer Pressemitteilung.

Insgesamt gesteht die Gemeindeverwaltung sich ein, von der Anzahl der Verstöße innerhalb und außerhalb des Areals aber auch von den damit verbundenen Verhaltensweisen einiger Personen überrannt worden zu sein bzw. damit nicht in diesem Ausmaß gerechnet zu haben.

Ab Freitagmittag soll der Halener Badesee nun mit einer Beschränkung der Besucherzahl geöffnet werden. Zunächst soll maximal eintausend Personen gleichzeitig Einlass gewährt werden.

Dabei werden auch weiterhin keine Eintrittsgelder erhoben. Der Grund: Beim Halener Badesee handele es sich um ein offenes Badegewässer, also um eine für jedermann offen zugängliche Badestelle, in der auf eigene Gefahr gebadet werden darf.

Einbahnstraßenregelung
Weiterhin soll der Verkehr künftig - wie auf dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt oben - mittels Einbahnstraßenregelung gelenkt werden. Die Zufahrt erfolgt über die „Baumwegstraße“, die Abfahrt dann über die „Hauptstraße“. Als Parkmöglichkeit ist ausschließlich der große Parkplatz unten am See vorgesehen, der nur über die genannte Einbahnstraße befahren werden kann. Dieser wurde durch das Abmähen der Blühwiese noch einmal deutlich vergrößert. Zudem wurden auch die Fahrrad-Parkplätze erweitert. Wer für die Anfahrt das Navigationssystem nutzen möchte, kann folgende Adresse dort eingeben: „Zum Badesee 1“, 49685 Halen. Das Parken entlang der Zufahrtsstraßen ist weiterhin untersagt; hierauf wird durch zusätzliche Beschilderung hingewiesen. Bei Verstößen gegen die Parkverbote werden konsequent Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet; ist ein Abschleppen oder eine Umsetzung des verkehrswidrig haltenden Fahrzeuges erforderlich und rechtlich zulässig, wird auch hiervon Gebrauch gemacht werden, so die Gemeindeverwaltung

Würde man nun Eintrittsgelder erheben, würde der Badesee den Status eines „Naturbades“ erlangen. Das hätte allerdings auch zur Folge, dass die Gemeinde als Eigentümerin dazu verpflichtet wäre, für die gesamte Dauer der Badezeit eine Wasseraufsicht zu gewährleisten. Die Anforderungen an Qualität und Quantität dieses Aufsichtspersonals seien dabei ähnlich hoch wie beim Betrieb eines Schwimmbades. Dazu fehle es allerdings an personellen und finanziellen Ressourcen sowohl seitens der Gemeinde als auch der örtlichen DLRG. Jede Aufsichtsperson muss beispielsweise volljährig sein und über verschiedene Abzeichen verfügen. Demzufolge wurde bereits im Vorjahr beschlossen, den Badesee weiter als „offene Badestelle“ zu betreiben, so die Gemeindeverwaltung in der Stellungnahme.

Der Badebereich ist nun komplett eingezäunt und kann ausschließlich von der Zuwegung des Parkplatzes betreten und verlassen werden. An dieser Zugangsstelle wird die Anzahl der Personen erfasst, die sich aktuell im Badebereich aufhalten. Der Einlass erfolgt nach dem bekannten Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!“.

Zusätzlich gelten für die Öffnung des Badebereiches nun klare Öffnungszeiten: Grundsätzlich ist das Baden täglich in der Zeit von 7:00 bis 22:00 Uhr erlaubt. In dieser Zeit ist der Badebereich zugänglich. Sollte die maximale Besucherzahl erreicht werden, gibt es einen Einlass-Stopp. Wann dies der Fall ist, wird über die Facebook-Seite des Betreibers „Badesee Halen“ kommuniziert!

Alkoholisierte und berauschte Personen werden des Badesees verwiesen

Zur Umsetzung des beschriebenen Konzeptes werden von der Gemeinde Emstek vermehrt die eigenen Ordnungskräfte bzw. zusätzliche Kräfte eines Sicherheitsdienstes eingesetzt. Diese sind auch angewiesen, alkoholisierte Personen – entsprechend der oben genannten Gefahrenabwehrverordnung ist es untersagt, sich unter dem Einfluss von Alkohol und berauschenden Mitteln am Badesee aufzuhalten – des Sees zu verweisen, da es auch in diesem Zusammenhang zu ungewollten Situationen kam. Im äußersten Fall werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

In diesem Zusammenhang wird auch auf das Bade- und Liegeverbot in den gekennzeichneten Bereichen im Norden, Westen und Osten des Sees wegen ausgewiesener Biotop- und Sukzessionsflächen hingewiesen. Auch hier werden Verstöße Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen.

Zuletzt weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass eine erneute Schließung des Sees nicht ausgeschlossen wird, sollte sich die Situation am Badesee trotz des dargestellten Konzeptes nicht verbessern.