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V. l.: Andrea Berdel von Bley Haushaltswaren mit Hubert Kulgemeyer und Julia Schneider vom Cloppenburg Marketing starten gemeinsam die Bändchen-Aktion. Fotos: Ludger Bickschlag

lb / Cloppenburg Nach der neuen Landesverordnung zum Schutz vor Corona-Infektionen gilt seit Sonntag, 12. Dezember 2021, die 2G-Regel für den Einzelhandel. In Geschäften der Grundversorgung wie zum Beispiel Apotheken, Drogerien oder Supermärkten gilt diese Regelung nicht. Um das Einkaufen für Kunden in der Cloppenburger Innenstadt zu erleichtern, kann seit Montag das Cloppenburger Band kostenlos erworben werden. In den Einzelhandelsgeschäften ist ein Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zusammen mit einem Nachweis, Impfpass oder Corona-App, über eine vollständige Impfung oder Genesung vorzulegen. Beides ist auch nach Erhalt eines 2G-Bändchens für den Fall möglicher Kontrollen durch die Ordnungsbehörde in den Geschäften mitzuführen. Die Ausweis- und Nachweispflicht bleibt bei den Kundinnen und Kunden. Die Bändchen müssen persönlich im Geschäfts abgeholt werden. „Wir sind sehr froh darüber, dass wir in Abstimmung mit der Stadtverwaltung, diese Aktion starten können“ so Hubert Kulgemeyer vom Cloppenburg Marketing (CM). „In den Einzelhandelsgeschäften werden wir heute die Bändchen verteilen. Für den gesamten Zeitraum der geltenden 2G-Vorgabe für den Einzelhandel kann das Bändchen genutzt werden. In erster Linie wird mit dieser Aktion die Einlasskontrolle beim Betreten der Geschäfte erleichtert. Gut sichtbar am Handgelenk muss der Kunde keinen Nachweis von Unterlagen in den Geschäften mehr vorgelegen“, so Kulgemeyer. In den Geschäften kann es aber zu Kontrollen kommen. Täuschungsversuche, zum Beispiel Fälschung oder Tausch der Bändchen, werden verfolgt und ordnungsrechtlich geahndet. Während der Geschäftszeiten ist die Ausgabe der Bändchen möglich. Für Fragen steht das CM unter Tel: 04471-1843680, E-Mail: info@cloppenburg-marketing.de, montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 12.30 Uhr zur Verfügung.