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UPDATE 14.11.21

west Friesoythe
Der Landkreis hat heute Mittag (14.11.21) einen dritten amtlich bestätigten Ausbruch der hochansteckenden Vogelgrippe i
n der Stadt Friesoythe gemeldet. Betroffen ist ein Bestand mit 10.100 Puten, die bereits tierschutzgerecht getötet wurden. Der Stall wird geräumt und desinfiziert. Somit sind im Landkreis Cloppenburg bisher drei Betriebe von der Geflügelpest mit insgesamt 57.200 Tieren (19.500 Puten und 37.700 Enten) betroffen.

Um die neue Fundstelle wurde, wie bei den beiden anderen zuvor, eine 3km-Schutzzone und ein Überwachungsgebiet mit 10km Radius festgelegt. In der gesamten Sperrzone ist die Teilausstallung untersagt. Im gesamten Nordkreis gilt die Aufstallungspflicht. Leere Ställe dürfen frühestens 30 Tage nach dem 15. November wieder besetzt werden.

 

Am heutigen Sonntag (14.11.21) wurde ein dritter Fall von Geflügelpest im Landkreis bestätigt. Es gelten verschärfte Vorsichtsmaßnamen, um die hochansteckende Tierseuche einzudämmen. Symbolfoto: west/Archiv

UPDATE 12.11.21

Der Landkreis meldete heute einen zweiten Fall von Geflügelpest in Friesoythe. Nach einem Entenhof mit 37.700 Tieren ist nun ein Putenhof befallen. Das habe das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt. 9400 Puten wurden tierschutzgerecht getötet, der Stall geräumt und desinfiziert. Wie beim ersten Ausbruch werden auch hier ab heute um Mitternacht (13.11.) rund um den betroffenen Standort eine 3km-Schutzzone und eine 10km-Überwachungszone angeordnet. In diesem gesamten Bereich ist die Teilausstallung erst einmal untersagt.

Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage bis zu 100 % der Tiere erkranken und sterben. Dies führt zu hohen Leiden und Schäden bei den betroffenen Tieren. Die wirtschaftlichen Verluste sind ebenfalls entsprechend hoch. Kranke Tiere scheiden den Erreger massenhaft mit dem Kot sowie mit Schleim oder Flüssigkeit aus Schnabel und Augen aus. Bei direktem Kontakt stecken sich andere Tiere durch Einatmen oder Aufpicken von virushaltigem Material an. Auch Eier, die von infizierten Tieren gelegt werden, können virushaltig sein.

Bei der hochpathogenen Aviären Influenza handelt es sich insofern um eine hochansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, die schnell epidemische Ausmaße annimmt, hohe Tierverluste verursacht und deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben kann.