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west Oldenburg/Bethen

Schuldunfähig, aber sehr gefährlich für die Allgemeinheit: Weil der 30-jährige Cloppenburger psychisch krank ist, muss er nicht wegen Totschlags ins Gefängnis, sondern wurde in eine forensische Psychiatrie eingewiesen und zwar auf unbestimmte Zeit. So entschied das Landgericht Oldenburg am Dienstag (10.08.21) . Der Mann hatte im Januar dieses Jahres in Bethen seine Ehefrau und seinen 6-jährigen Sohn mit einer Machete umgebracht.

Das Urteil entsprach den Plädoyers der Staatsanwaltschaft ebenso wie dem des Verteidigers, berichtete Dr. Thiemo Reinecke, Pressesprecher des Landgerichtes, auf Nachfrage unserer Redaktion. Beide Seiten hätten die Unterbringung in einer geschlossenen Klinik beantragt. Der Beschuldigte, der während der Verhandlung gefesselt blieb, gestand die Taten vor Gericht. Er habe in seinem Kopf Stimmen gehört, die ihn aufgeforderten, seine Familie zu töten. Die Macht dieser Stimmen über ihn sei stärker gewesen als seine Liebe zu Frau und Sohn.

Der Mann wird nun in einem geschlossenen Fachkrankenhaus für psychisch kranke Straftäter untergebracht. Sein Verbleib dort sei „zeitlich grundsätzlich unbefristet”, erklärte Dr. Reinecke. Es gebe „keinen von vornherein bestimmten Entlassungszeitpunkt”. In regelmäßigen Abständen werde die Strafvollstreckungskammer auf Grundlage neuer Untersuchungen und gutachterlicher Stellungnahmen die weitere Gefährlichkeit des Mannes überprüfen und über die Fortsetzung der Unterbringung entscheiden.