west Cloppenburg
Hier gelten für die Stimmabgabe ganz andere Regeln. Wir haben bei der Bundeszentrale für politische Bildung (www.bpb.de) nachgeschaut und versuchen, das Ganze verständlich zu erklären:
• Jeder Wähler hat zwei Stimmen zu vergeben. Man darf also zwei Kreuze auf dem Stimmzettel machen.
• Auf dem Stimmzettel sehen Sie zwei Listen, links die Liste der Direktkandidaten im Wahlkreis 32 für die Erststimme, rechts die Liste der Parteien für die Zweitstimme.
• Die Hälfte der rund 600 Abgeordneten wird in den 299 Wahlkreisen direkt gewählt. Die Landkreise Cloppenburg und Vechta bilden zusammen den Wahlkreis 32.
• Mit der Erststimme wählt man eine Person aus unserem Wahlkreis. Die Person auf der Liste, die die meisten Stimmen im Wahlkreis erhält, ist direkt gewählt und vertritt das Oldenburger Münsterland im Bundestag.
• Die anderen Sitze im Bundestag werden über die Landeslisten der Parteien besetzt. Dafür ist die Zweitstimme entscheidend, sie entscheidet über die Zusammensetzung des Bundestages. Je mehr Zweitstimmen eine Partei insgesamt bekommt, desto mehr Sitze bekommt die Partei. Der Anteil der Partei an der Gesamtstimmenzahl wird proportional in den Anteil an den Sitzen umgerechnet.
• Wie viele Abgeordnete von welcher Landesliste einer Partei in den Bundestag kommen, hängt auch von der Einwohnerzahl des jeweiligen Bundeslandes ab. Je mehr Einwohner, desto mehr Sitze.
• Die Sitze, die einer Partei zustehen, gehen zunächst an die direkt gewählten Kandidaten. Die dann noch verfügbaren Mandate werden nach Landeslisten vergeben.
• Voraussetzung für den Einzug einer Partei in den Bundestag ist, dass sie mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen insgesamt erhält. Oder aber mindestens drei Direktmandate gewinnt.
• Hat eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewonnen, als ihr laut Zweitstimmenanteil zustehen, entstehen „Überhangmandate”, die zu den 598 Sitzen dazugerechnet werden. Damit die gewählte Verhältnismaßigkeit der Parteien gewahrt bleibt, werden dann für die anderen Parteien ggf. Ausgleichsmandate zugefügt, die über die Landeslisten besetzt werden. Deshalb hat der Bundestag letztlich meist deutlich mehr als 598 Sitze.