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Der Lamberti-Markt in Oldenburg. Foto: Oldenburg Tourismus und Marketing GmbH

pm/ak Oldenburg. Seit heute gilt auf den Weihnachtsmärkten in Niedersachen eine 2G-Regelung inklusive durchgängiger Maskenpflicht. Im Kreis Cloppenburg, u.a. in der Kreisstadt selbst, sind bereits viele Weihnachtsmärkte abgesagt worden. Viele Bürger fahren deswegen zum Lamberti-Markt nach Oldenburg. Vor einem Besuch sollte man wissen, dass auf dem kompletten Marktgelände eine Maskenpflicht herrscht. Auch nachdem ein Sitzplatz eingenommen wurde – lediglich beim Essen/Trinken darf der Schutz abgenommen werden.

Tagesbändchen für den Lamberti-Markt in Oldenburg gibt es demnach nicht mehr für Gäste, die lediglich einen Testnachweis vorlegen können. Für die „Festivalbändchen” (gelten für alle Markttage) galt bereits im Vorfeld die 2G-Regel. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der 2G-Nachweispflicht ausgenommen.

Weiterhin gilt:

  • Keine Maskenpflicht für Personen, für die das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung nicht zumutbar ist. Ärztliches Attest oder vergleichbare amtliche Bescheinigung erforderlich.
  • Keine Maskenoflicht für Kinder bis 6 Jahre.
  • Kinder zwischen 6 und 14 Jahren dürfen anstelle einer medizinischen Maske auch einen beliebigen anderen geeigneten textilen oder textilähnlichen Schutz tragen.