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Von Gaby Westerkamp

Cloppenburg
Wo sich vor Kurzem noch ein ganz normales Einfamilienhaus in die Nachbarschaft einfügte, ragt nun plötzlich ein mehrgeschossiger Wohnblock auf. Das lohnt sich für die Investoren, stört aber den beschaulichen Siedlungscharakter in den meist langjährig gewachsenen Wohngebieten. Denn genau dort taucht das Problem auf: In den alten, seinerzeit nur auf Eigenheimbau ausgerichteten Bebauungsplänen fehlen häufig Festlegungen zu Gebäudehöhen und Bauart. So wie im Cloppenburger Inselviertel (wir berichteten). Doch hier hat der Stadtrat jetzt reagiert: Für das gesamte Gebiet zwischen Friesoyther Straße und Garreler Weg vom Mehrgenerationenpark bis rauf zur Umgehungsstraße gilt jetzt eine zweijährige Veränderungssperre. Der Bereich Memmertstraße gehört allerdings nicht zum Plangebiet.
Das heißt, im Inselviertel wird der aktuelle Stand der Dinge quasi „eingefroren”. Niemand darf während dieser Zeitspanne Neubauten errichten. Was bereits im Gange oder zumindest

Auch hier an der Löninger Straße rückt ein großer Neubau in Cloppenburg dem bestehenden Einfamilienhaus „auf die Pelle”. Mit der Veränderungssperre im Inselviertel will die Stadt solche Situationen möglichst vermeiden. Foto: west

schon baurechtlich genehmigt ist, darf fortgesetzt werden. Alles andere muss warten. Das gilt u.a. für die Grundstücke in der Juiststraße, wo gerade der Abrissbager im Einsatz war. Das bestätigte die Stadt Cloppenburg auf Nachfrage unserer Redaktion. Die Anwohner dürfen allerdings auch an ihren bestehenden Häusern keine wertsteigernden Veränderungen vornehmen, auch wenn diese eigentlich nicht genehmigungspflichtig wären.
In den kommenden zwei Jahren will die Stadt nun für das Gebiet einen neuen Bebauungsplan „Nr. 143 Aslage II ” aufstellen. Dafür wird jetzt die vorhandene Baustruktur analysiert, um dann Regelungen für eine „qualitätsvolle und angemessene Nachverdichtung” einschließlich einer Begrenzung der Wohneinheiten pro Gebäude festzulegen.
Für die Haistraße im Ortsteil Galgenmoor wurde die konkrete Festlegung in der jüngsten Ratssitzung schon beschlossen. Hier dürfen im Bereich der Hausnummern 2, 4 und 6 zweigeschossige Gebäude errichtet werden. Auf den Grundstücken 8, 10 und 12 dürfen Neubauten drei Geschosse hoch sein.