Der Jahreswechsel ging wieder mit reichlich Silvesterfeuerwerk einher. Wer keinen sicheren Garagenstellplatz hatte, musste mit Schäden bei dem auf der Straße geparkten Pkw rechnen. Und auch in (…)
Die Polizei erinnert daran, dass das Zünden von Feuerwerkskörpern nur zu Silvester, zwischen dem 31. Dezember, 0.00 Uhr und dem 1. Januar, 24.00 Uhr, erlaubt ist.
In vielen Dörfern und Bauerschaften im Oldenburger Münsterland ist es ein seit vielen Generationen bekannter, inzwischen aber oft eingeschlafener Brauch: das „Tunscheren“-Bringen am Silvesterabend oder auch: „Wäp-Wäp”. (…)
Das Team der Krapendorfer Verlagsgesellschaft wünscht Ihnen alles Gute fürs neue Jahr. Bleiben Sie gesund!