
Unkrautvernichter dürfen nur auf gärtnerisch genutzten Flächen im Hausgarten angewendet werden. Generell verboten ist der Einsatz hingegen auf Garagenzufahrten, Wegen, Bürgersteigen, Terrassen, Straßen, Parkplätzen und Hofflächen. Darauf macht die Landwirtschaftskammer aufmerksam. (…)