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Das Angebot unterstützender Leistungen in der häuslichen Pflege wird nun für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ausgeweitet. Symbolfoto: pixabay.de

pm Niedersachsen Neben Pflegeleistungen benötigen pflegebedürftige Menschen häufig auch Hilfe bei der Bewältigung ihres Alltags. In Niedersachsen wird das Angebot unterstützender Leistungen in der häuslichen Pflege nun für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ausgeweitet und verbessert.

In dieser Woche hat das Kabinett die Neufassung der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alttag beschlossen. Damit wurde ein weiteres wichtiges Ziel der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen – KAP.Ni – erreicht. 

Die Pflegekassen erstatten für Betreuung, Alltagsbegleitung und haushaltsnahe Dienstleistungen den sogenannten Entlastungbetrag von bis zu 125 Euro monatlich. Für Sozialministerin Daniela Behrens spielen diese Angebote eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung: „Im Alltag der häuslichen Pflege gibt es viel mehr zu tun als die reine Pflegeleistung selbst. Pflegebedürftige müssen betreut, ihre Tage gestaltet werden. Pflegende Angehörige benötigen oft eine helfende Hand im Haushalt, sei es beim Einkaufen oder Wäsche waschen. Wir weiten das Angebot an Unterstützungsleistungen für diese Menschen nun deutlich aus.”

In Niedersachsen gibt es aktuell 762 anerkannte Angebotsträger, die rund 25.000 Kräfte im Einsatz haben. Dennoch stehen noch nicht an jedem Ort und nicht für alle Pflegebedürftigen Anbieterinnen oder Anbieter in ausreichender Zahl zur Verfügung. Ab 1. Februar 2022 können in Niedersachsen zusätzlich zu den bestehenden Diensten auch gewerblich tätige Einzelpersonen sowie ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer anerkannt und gegen Entgelt im häuslichen Umfeld tätig werden. Es wird mit etwa 2.000 bis 5.000 Zusatzanbietern gerechnet. Ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer müssen besondere Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen. Eine zusätzliche Unterstützung erfolgt durch die Absicherung des Ausfallrisikos beim Haftpflichtversicherungsschutz über einen Rahmenvertrag des Landes.

„Ich freue mich, dass wir mit den neuen Regelungen zur Entlastung häuslicher Pflegesituationen beitragen können”, so Ministerin Daniela Behrens.

Einzelpersonen können bei Interesse ihre Anträge auf Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag an das Landessozialamt in Hildesheim richten. Das Landessozialamt wird alle nötigen Infos und Formulare zum Anerkennungsverfahren in Kürze hier bereitstellen.