pm Löningen Spätestens am 21. August sollten die Wahlbenachrichtigungskarten bei allen Wahlberechtigten eingegangen sein. Die Karten gelten als Wahlberechtigung, die in den meisten Fällen für alle vier gleichzeitig stattfindenden Wahlen gilt. Einige wenige Bürger sind jedoch allein für die Kreistags- und Landratswahl wahlberechtigt, weil sie nach dem Stichtag 12. Juni 2021 (drei Monate vor dem Wahltag) innerhalb des Landkreises Cloppenburg nach Löningen umgezogen sind. Auch Ummeldungen, die in den nächsten Wochen noch stattfinden, werden dazu führen, dass bei einem Wegzug aus der Stadt das Wahlrecht für den Stadtrat und die Bürgermeisterwahl verloren gehen wird. Das Wählerverzeichnis wird bis zum Wahltag entsprechend laufend aktualisiert. Wer bis zum 21. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat sollte sich umgehend beim Wahlamt melden, um sicherzustellen, dass er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Für Fragen rund um die Kommunalwahl in Löningen ist die Wahlsachbearbeiterin Sabrina Düvel unter der Telefonnummer 0 54 32 / 94 10-77, E-Mail: buergerbuero@loeningen.de, erreichbar. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Briefwahlunterlagen abgedruckt. Wer verhindert ist, am Wahltag an der sog. “Urnenwahl” im Wahllokal teilzunehmen, kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben. Der Antrag kann bei der Stadt Löningen schriftlich, persönlich, durch Fax oder per Online-Formular gestellt werden.