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west Kreis Cloppenburg
Die Zahlen der Neuinfektionen und die Hospitalisierungsrate sind im Fünftagesschnitt über die niedersächsischen Grenzwerte gestiegen. Deshalb gilt im Landkreis Cloppenburg ab Mittwoch, 1. Dezember die Corona-Warnstufe 2. Das heißt, die Zugangs- und Kontaktbeschränkungen werden verschärft:

• Ab Mittwoch gilt in allen Innenbereichen von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Discotheken, Gastronomie und Hotels 2Gplus, das heißt,  man muss zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis auch einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen. Dies gilt auch für Weihnachtsmärkte, ansonsten sind draußen 2G vorgeschrieben. Kinder und Jugendliche sind davon ausgenommen, es sei denn sie besuchen Diskotheken oder Clubs.

• Am Arbeitsplatz gilt weiterhin 3G. Über eine Maskenpflicht in seinen Räumen kann jeder Arbeitgeber selbst entscheiden.

• Auch für Gottesdienste, Andachten und andere kirchliche/religiöse Veranstaltungen gilt weiterhin 3G, Maskenpflicht und Abstandsregel.

Ab Mittwoch gilt in Innenräumen grundsätzlich 2Gplus, das heißt: Geimpft oder genesen UND ZUSÄTZLICH aktuell negativ getestet. Am Arbeitsplatz und in Kirchen bleibt es bei 3G. Symbolfoto: Pixabay

• Erlaubt sind nur zertifizierte Schnelltests, die zum Beispiel in Apotheken oder Testzentren angeboten werden. Alle Bürger haben hier Anspruch auf kostenlose PoC-Antigen-Tests (Antigen-Schnelltest), auch mehrmals pro Woche..

• Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern, die nicht im HomeOffice arbeiten, mindestens zwei Mal pro Woche einen Corona-Antigentest anbieten. Dies ist auch als Selbsttest möglich, allerdings unter Aufsicht und mit Bestätigung durch den Arbeitgeber bzw. eine von ihm beauftragte Aufsichtsperson; diese muss die Testdurchführung mit Datum und Uhrzeit sowie mit Namen und Adresse, Geburtsdatum, Hersteller und Handelsname des verwendeten Test-Sets und natürlich das Ergebnis dokumentieren und unterschreiben. Vordrucke dazu gibt es auf der Internetseite der Landesregierung.

Dieser Nachweis kann innerhalb von 24 Stunden ggf. auch außerberuflich bei anderen Kontrollen verwendet werden.

• 2Gplus gilt auch für alle körpernahen Dienstleistungen, z.B. beim Friseur, bei der Massage oder im Kosmetikstudio. Erlaubt sind hier – sowie ggf. in der Gastronomie oder im Handel – auch Selbsttests direkt vor Betreten der Räumlichkeiten bzw. des Hauses unter Aufsicht des Gastgebers, der das dokumentieren muss. Tipp: Rufen Sie vorher an und fragen Sie nach Testmöglichkeiten vor Ort. Geht das nicht, müssen Sie sich vorher einen Test in der Apotheke oder in einem Testzentrum machen. Achtung: Maximal 24 Stunden gültig, PCR 48 Stunden.

• Trotz Test gilt grundsätzlich: Ungeimpfte bleiben außen vor!

• Innen müssen FFP2-Masken getragen werden, einfache OP-Masken reichen nur noch für Kinder bis 14 Jahre; die Jüngsten bis 6 Jahre müssen keine Maske tragen. In der Gastronomie dürfen die Masken am Sitzplatz abgenommen werden.

• Alle Gastgeber müssen die Namen und Kontaktdaten ihrer Gäste/Kunden dokumentieren.

• Auf Abstand ist grundsätzlich zu achten.

• Private Treffen in Innenräumen sind ohne 2Gplus (draußen 2G) mit maximal 15 Personen erlaubt.

Bei einem positiven Test:
Sofort nach Hause gehen und dort bleiben, jedweden persönlichen Kontakt zu anderne Menschen vermeiden. Erstellen Sie eine Liste mit den Kontaktdaten der Personen, denen Sie in den vergangenen zwei Tagen nahe gekommen sind und informieren Sie diese Personen. Melden Sie sich beim Gesundheitsamt Bürgertelefon: 04471/15-555 montags bis donnerstags 8.30 – 12.30 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr freitags 8.30 - 12.30 Uhr Lassen Sie einen PCR-Test machen. Bestätigt dieser die Infektion, folgt eine 14-tägioge Quarantäne und ggf. die medizinische Behandlung. Ist der Test negativ, ist alles ok, bitte das Gesundheitsamt auch darüber informieren.